Taunusmesse 2024

Ausstellungsordnung

Für einen reibungslosen Ablauf der Taunusmesse gelten u.a. folgende Regeln und Bestimmungen:

Es herrscht in allen Ausstellungsräumen absolutes Rauchverbot!

Jeder Aussteller ist für die Sauberkeit seines Standes und - in Zusammenarbeit mit seinen Nachbarn - der angrenzenden Gänge zuständig.

Jeder Aussteller hat während des Auf- und Abbaus sowie während der Durchführung der Ausstellung Rücksicht auf die Mitaussteller zu nehmen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass, mit Rücksicht auf die anderen Aussteller, Präsentationen mit lauter Musik und eigenen Sprechern mittels Lautsprechern nicht zugelassen sind.

Die Feuersicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten.

Jeder Standbetreiber ist verpflichtet, an seinem Stand einen betriebssicheren Feuerlöscher bereitzuhalten!

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Auf besonders sorgfältige Montage der Ausstellungsstücke wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Mietstände werden nach Aufbau und vor Abbau durch einen Beauftragten der Verleihfirma und der Ausstellungsleitung auf Beschädigung überprüft. Eventuell auftretende Schäden gehen zu Lasten des Standmieters.

Alle Aussteller haben die im Einzelfall speziellen Anweisungen der Ausstellungsleitung zu beachten.

Die Hallen und das Freigelände werden in den Nächten vom 12.04.2024 bis 14.04.2024 bewacht.

Es ist von jedem Standbetreiber darauf zu achten, so wenig Müll als irgend möglich zu produzieren; insbesondere darf keine Ausgabe von Wegwerfgeschirr erfolgen.

Allgemeine Hinweise

Werbefläche:

Standwerbeschilder, z.B. in einer Größe von 300 x 2750 mm können über unser Vereinsmitglied Frank Föller bezogen werden.

Stromversorgung:

Die Elektroverkabelung von den Anschlussstellen zum Stand sowie im Standbereich ist Sache der Aussteller. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf saubere, fachgerechte Verlegung gemäß den Bestimmungen des VDE besonders hin. Den Anweisungen der, für die Stromversorgung zuständigen, Elektrofachfirma ist unbedingt Folge zu leisten. Werden Geräte mit hohem Stromverbrauch eingesetzt, bitte dieses unbedingt vorher mit Joachim Datz klären. Die Stromversorgung erfolgt seitens der Ausstellungsleitung bis in die Verteilerkästen. Jeder Aussteller erhält eine Anschlussmöglichkeit (Schuko-Steckdose 230 Volt). Eventuelle Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers.

Auf- und Abbau:

Aussteller von Großprojekten und sperrigem Gut werden gebeten, dieses mit der Messeleitung vorher abzusprechen.

Bewachung:

Die Ausstellungshallen werden in den Nächten vom 12./13.04.2024 und 13./14.04.2024 bewacht.

Parkmöglichkeiten für Aussteller:

Jeder Aussteller erhält zwei Parkausweise. Dieser berechtigt zum Parken zweier Fahrzeuge auf dem Schulhofparkplatz ARS bzw. Parkplatz Bürgerhaus oder Kindergarten.

Stornierung der Anmeldung / Nichtteilnahme

Ihre Anmeldung zur Taunusmesse ist verbindlich. Stornierungen Ihrer Anmeldung nehmen wir nur schriftlich entgegen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei einer Stornierung Ihrer Anmeldung oder Ihrer Nichtteilnahme an der Taunusmesse 100 % des vereinbarten Preises in Rechnung stellen müssen.

 
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